Rechtsprechung
RG, 16.12.1905 - Rep. V. 170/05 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1905,173) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Darf die Entscheidung über die schon im Prozeß vorgebrachten, die Streitkosten betreffenden Einwendungen im Urteile unterlassen und dem künftigen Kostenfestsetzungsverfahren anheimgegeben werden?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 62, 188
Wird zitiert von ...
- BGH, 15.11.1951 - IV ZR 72/51
Aufrechnung gegen Kostenerstattungsanspruch
Verneint worden ist sie u.a. vom Reichsgericht in RGZ 62, 188 und vom Kammergericht in OLG 29, 186.Die Rechtsprechung hat auch für die Aufrechnung überwiegend auf die Frage abgestellt, wann der Kostenerstattungsanspruch entsteht (insbesondere in RGZ 62, 188; KG in OLG 29, 186).
Nun hat zwar das Reichsgericht in RGZ 62, 188 [190] ausgeführt, es sei erlaubt und zweckmässig, der Ordnung und Vereinfachung wegen schon im Urteil jenen Betrag bestimmt festzustellen, den der Schuldner bei der künftigen Kostenfestsetzung als schon getilgt an- und abrechnen dürfe.